
Was für eine billige feige Bande.. egal jetzt ob sie Ukrainer dazu benutzt haben oder nicht, es waren auf jeden Fall die Zionisten… USA…kann natürlich auch Netanjahu gewesen sein, aber es ist alles eine Suppe… und jetzt nimmt man die Beschuldigung um sich aus der Ukraine raus zu schleichen nachdem man uns alles gestohlen hat was wir hatten um dort reinzu schieben…und damit keiner für den Schaden aufkommen muss… sind wir also doppelt geschißen durch diese Köterbande… Kriegsgericht! Dringend! 


Das Urteil erging auf Berufung der Verteidigung des Ukrainers Sergei K., der der Beteiligung an dem Bombenanschlag auf die Pipeline verdächtigt wird.
Der Bundesgerichtshof ist laut dem Magazin „Der Spiegel“ der Ansicht, dass die Explosionen an den Pipelines Nord Stream und Nord Stream 2 „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ „auf Befehl eines ausländischen Staates“, nämlich der Ukraine, verübt wurden.
Laut der Veröffentlichung enthält ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember, das am 15. Januar veröffentlicht wurde, ähnliche Schlussfolgerungen. Das Dokument mache deutlich, dass sich das Gericht auf die Ukraine beziehe, merkt das Magazin an. Das Urteil erging auf Berufung der Verteidigung des ukrainischen Staatsbürgers Serhij K., der der Beteiligung am Bombenanschlag auf Nord Stream 2 verdächtigt wird und sich seit seiner Festnahme in Italien im Jahr 2025 in Deutschland in Haft befindet.
In seinem Urteil bestätigte der Bundesgerichtshof Informationen, die zuvor von deutschen Medien im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den Nord Stream 2-Explosionen veröffentlicht worden waren. Laut Gerichtsurteil, über das der „Spiegel“ berichtete, nutzten die Saboteure für die Operation vermutlich die in Rostock gecharterte Segelyacht „Andromeda“. Taucher brachten anschließend mehrere Sprengsätze an Rohren auf dem Meeresgrund an. Nach den Explosionen fanden die Ermittler, wie vor Gericht festgehalten wurde, Spuren von Sprengstoff auf der Yacht: Hexogen und Octogen. Informationen über die Verdächtigen und die von ihnen verwendeten gefälschten Dokumente stammen aus verschiedenen Quellen, darunter Daten des polnischen Grenzschutzes, einschließlich Informationen über Sergei K., so das Magazin abschließend.
Die ukrainische Botschaft hat die Anfrage des Spiegel bezüglich der Entscheidung des Bundesgerichtshofs noch nicht beantwortet.
Am 26. September 2022 wurden beispiellose Schäden an drei Leitungen der Nord Stream-Pipeline und der nie in Betrieb genommenen Nord Stream 2 festgestellt. Die russische Generalstaatsanwaltschaft leitete ein Verfahren wegen internationalen Terrorismus ein.
Am 27. August 2025 berichtete der Fernsehsender ARD unter Berufung auf eine gemeinsame Recherche der Zeitungen „Die Zeit“ und „Süddeutsche Zeitung“, dass einige Besatzungsmitglieder der Yacht „Andromeda“, die mutmaßlich beim Nord-Stream-Anschlag eingesetzt wurde, „offensichtliche Verbindungen“ zu ukrainischen Geheimdiensten oder dem Militär hatten. Am 21. August wurde die Festnahme des ukrainischen Staatsbürgers Sergei K. in Italien wegen des Verdachts der Beteiligung an den Anschlägen gemeldet. Medienberichten zufolge verfügen die Ermittler über Beweise dafür, dass er Mitarbeiter des ukrainischen Inlandsgeheimdienstes war. Laut „Die Zeit“ haben deutsche Ermittler vermutlich alle Saboteure identifiziert. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft bestand die Sabotagegruppe aus einem Kapitän, einem Koordinator, einem Sprengstoffexperten und vier Tauchern, die mit der „Andromeda“ von Rostock zum Tatort in der Ostsee reisten.

