Alles auf unsere Kosten und wir werden noch nicht mal gefragt!
Das geschieht nur um unser Land und die Wirtschaft zu zerstören
Die EU steht fest an der Seite der Ukraine und ihrer Bevölkerung und ist entschlossen, weiterhin politische, finanzielle, wirtschaftliche, humanitäre, militärische und diplomatische Hilfe zu leisten.
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs haben die EU und ihre Mitgliedstaaten 177,5 Mrd. € an Unterstützung für die Ukraine und ihre Bevölkerung zur Verfügung gestellt.
65 % der gesamten Hilfe für die Ukraine wurden als Zuschüsse oder Sachleistungen und 35 % in Form von stark vergünstigten Darlehen gewährt.
Wirtschaftliche Unterstützung
Finanzielle Unterstützung
Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben 93,6 Mrd. € an finanzieller, wirtschaftlicher und humanitärer Hilfe bereitgestellt.
Im Rahmen der Ukraine-Fazilität wird eine stabile Finanzierung in Höhe von bis zu 50 Mrd. € in Form von Finanzhilfen und Darlehen bereitgestellt, um die Erholung, den Wiederaufbau und die Modernisierung der Ukraine im Zeitraum von 2024 bis 2027 zu unterstützen. Der Beschluss zur Einrichtung der Ukraine-Fazilität ist am 1. März 2024 in Kraft getreten.
Bis zu 32 Mrd. € wurden für die Unterstützung von Reformen und Investitionen vorgemerkt, die im „Ukraine-Plan“ dargelegt sind. Andere Auszahlungen werden von der Erfüllung bestimmter Kriterien abhängig sein.
In diesem „Ukraine-Plan“, der am 20. März 2024 vorgelegt wurde, hat die Ukraine ihre Vision für den Wiederaufbau, die Modernisierung und die Reformen dargelegt, die sie im Rahmen ihres EU-Beitrittsprozesses zu realisieren beabsichtigt. Am 14. Mai 2024 hat der Rat den Plan gutgeheißen.
Bis zum 22. August 2025 wurden im Rahmen der Ukraine-Fazilität 31,3 Mrd. € mobilisiert.
Im Oktober 2024 hat der Rat eine Einigung über ein Finanzhilfepaket erzielt, das ein außerordentliches Makrofinanzhilfe-Darlehen von bis zu 35 Mrd. € und einen Kooperationsmechanismus für Darlehen umfasst, mit dem die Ukraine bei der Rückzahlung von Darlehen der EU und der G7-Partner von bis zu 45 Mrd. € unterstützt wird.
Wie im Dezember 2024 beschlossen, werden sich die Darlehen der EU an die Ukraine im Rahmen der von der G7 geleiteten Initiative für Darlehen durch beschleunigte Nutzung außerordentlicher Einnahmen auf 18,1 Mrd. € belaufen, die vor Ende 2025 in Tranchen ausgezahlt werden sollen.
In den Jahren 2022 bis 2025 hat die EU für die Ukraine 39,2 Mrd. € an Makrofinanzhilfen in Form von Darlehen und Zuschüssen zur Verfügung gestellt.
Mit der Hilfe der EU wird das Ziel verfolgt, kurzfristige finanzielle Hilfe bereitzustellen, den unmittelbaren Bedarf der Ukraine zu decken, und letztendlich die Ukraine auf ihrem Weg zur europäischen Integration zu unterstützen.
- Die Ukraine-Fazilität
- Ukraine-Plan: Rat gibt grünes Licht für regelmäßige Zahlungen im Rahmen der Ukraine-Fazilität (Pressemitteilung, 14. Mai 2024)
Immobilisierte Vermögenswerte Russlands
Mit der Annahme des dritten Sanktionspakets gegen Russland am 28. Februar 2022 wurden rund 210 Mrd. € an Vermögenswerten der russischen Zentralbank in der EU immobilisiert.
Im Mai 2024 hat der Rat den Rechtsrahmen angepasst, um sicherzustellen, dass die außerordentlichen Einnahmen aus den immobilisierten Vermögenswerten der russischen Zentralbank in der EU zur Unterstützung der Ukraine verwendet werden können.
Im Juli 2024 erhielt die EU die erste Zahlung in Höhe von 1,5 Mrd. €, die der Europäischen Friedensfazilität (90 %) und der Ukraine-Fazilität (10 %) zugewiesen wurde. Die zweite Zahlung in Höhe von 2,1 Mrd. € wurde im April 2025 bereitgestellt.
Die am 25. Oktober 2024 angenommenen EU-Vorschriften sehen vor, dass 95 % der außerordentlichen Einnahmen dem EU-Haushalt zugewiesen und über den Kooperationsmechanismus bei Ukraine-Darlehen bereitgestellt werden. Dabei handelt es sich um ein von der EU geschaffenes Instrument, mit dem die Ukraine bei der Rückzahlung von EU-G7-Darlehen in Höhe von rund 45 Mrd. € unterstützt werden soll. Die übrigen 5 % werden der Europäischen Friedensfazilität zugewiesen.
Handelsmaßnahmen
Die EU hat der Ukraine und Moldau die Aussetzung von Einfuhrzöllen und Kontingenten auf Ausfuhren gewährt. Diese Maßnahmen, die erstmals 2022 in Kraft traten, wurden in Bezug auf die Ukraine bis zum 5. Juni 2025 und in Bezug auf Moldau bis zum 24. Juli 2025 verlängert.
Am 5. Juni 2025 hat der Rat beschlossen, die Aussetzung bestimmter Schutzmaßnahmen für Eisen und Stahl zu verlängern, um die Wirtschaft der Ukraine zu unterstützen. Die Aussetzung gilt für drei Jahre.
Ernährungssicherheit und Solidaritätskorridore
Im Mai 2022 hat die EU zusammen mit der Ukraine und Moldau die Solidaritätskorridore zwischen der EU und der Ukraine eingerichtet. Dank der EU-Solidaritätskorridore konnte die Ukraine bislang 196 Mio. Tonnen Waren ausführen.
Mit diesen äußerst wichtigen Korridoren soll sichergestellt werden, dass die Ukraine landwirtschaftliche Erzeugnisse (darunter Getreide, Ölsaaten und ähnliche Erzeugnisse) ausführen, aber auch die von ihr benötigten Waren – von humanitärer Hilfe bis zu Tierfutter und Düngemitteln – einführen kann.
Der Gesamtwert des Handels über die Solidaritätskorridore wird auf rund 236 Mrd. € geschätzt. Davon entfallen rund 170 Mrd. € auf ukrainische Einfuhren.
Darüber hinaus hat die EU höhere Zölle auf russische und belarussische Getreideerzeugnisse verhängt, um russische Ausfuhren von widerrechtlich angeeignetem Getreide aus den Gebieten der Ukraine zu stoppen.
Militärische Unterstützung
Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben 63,2 Mrd. € an Unterstützung für die ukrainische Armee bereitgestellt.
Europäische Friedensfazilität
Zwischen 2022 und 2024 hat die EU 6,1 Mrd. € im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität mobilisiert, um die Fähigkeiten und die Resilienz der ukrainischen Streitkräfte zu stärken und die Zivilbevölkerung vor der militärischen Aggression Russlands zu schützen.
Darüber hinaus hat die EU im März 2024 beschlossen, die finanzielle Obergrenze der Europäischen Friedensfazilität durch die Einrichtung eines speziellen Unterstützungsfonds für die Ukraine um 5 Mrd. € anzuheben.
Militärische Unterstützungsmission der EU
Im November 2022 hat der Rat die militärische Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM) eingeleitet. Im Rahmen der Mission sollen ukrainische Streitkräfte individuelle, kollektive und spezialisierte Ausbildung erhalten. Seit Beginn der Mission wurden mehr als 80 000 ukrainische Soldaten ausgebildet.
Munition und Flugkörper
Im März 2023 erzielte der Rat Einvernehmen über einen dreigleisigen Plan zur Beschleunigung der gemeinsamen Beschaffung von Munition und Flugkörpern und deren Lieferung an die Ukraine. Die drei Stränge des Plans wurden zwischen April und Juli 2023 angenommen.
Gemeinsame Sicherheitszusagen der EU und der Ukraine
Am 27. Juni 2024 unterzeichneten die EU und die Ukraine gemeinsame Sicherheitszusagen. Diese Zusagen werden der Ukraine dabei helfen, sich zu verteidigen, Destabilisierungsbemühungen standzuhalten und Angriffshandlungen in Zukunft zu verhindern.
- Gemeinsame Sicherheitszusagen der Europäischen Union und der Ukraine (Pressemitteilung, 27. Juni 2024)
- Außerordentliche Einnahmen aus Russlands immobilisierten Vermögenswerten: Rat gibt grünes Licht für die Nutzung unerwarteter Mehreinnahmen zur Unterstützung der Selbstverteidigung und des Wiederaufbaus der Ukraine (Pressemitteilung, 21. Mai 2024)
- Erste Übertragung von 1,5 Mrd. € an Einnahmen aus immobilisierten russischen Vermögenswerten (Europäische Kommission)
Humanitäre Hilfe und Zivilschutz
Humanitäre Hilfe
Zwischen 2022 und 2025 haben die EU und ihre Mitgliedstaaten 4,2 Mrd. € für die vom Krieg in der Ukraine betroffene Zivilbevölkerung bereitgestellt.
Die Mittel kommen den Menschen in der Ukraine und denjenigen, die in Nachbarländer geflohen sind, zugute und ermöglichen die Bereitstellung von
- Lebensmitteln und Wasser
- unentbehrlichen Haushaltsartikeln
- Gesundheitsversorgung
- Notunterkünften
- Bildung in Notsituationen
- Geldtransfers
Schätzungen der Vereinten Nationen zufolge benötigen 12,7 Millionen Menschen im Jahr 2025 humanitäre Hilfe.
Der bislang größte Zivilschutzeinsatz der EU
Bis heute haben alle 27 EU-Länder – gemeinsam mit sechs teilnehmenden Staaten (Norwegen, Türkei, Nordmazedonien, Island, Serbien und Moldau) – Hilfe in Form von Sachleistungen bereitgestellt.
Über 156 000 Tonnen an materieller Hilfe wurden in die Ukraine geliefert.
Über 4 600 Patientinnen und Patienten wurden in europäische Krankenhäuser überführt.
Über 9 300 Stromgeneratoren und über 6 900 Transformatoren wurden an die Ukraine geliefert.
Alle EU-Länder sowie Island, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei stellen der Ukraine materielle Hilfe bereit, von medizinischen Hilfsgütern und Ausrüstung für Unterkünfte bis zu Fahrzeugen und energierelevanter Ausrüstung.
In Polen, Rumänien und der Slowakei wurden Logistikzentren eingerichtet, um die Güter effizienter in die Ukraine zu leiten.
Aufnahme von Flüchtlingen
Als die Aggression Russlands gegen die Ukraine begann, ermittelte die EU Mittel in Höhe von rund 17 Mrd. €, die die Mitgliedstaaten umschichten können, um Flüchtlinge aus der Ukraine mit dringendem Bedarf wie Wohnraum, Bildung, Gesundheitsversorgung und Kinderbetreuung zu unterstützen.
Mechanismus für vorübergehenden Schutz
Die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine hat zum Zustrom von Millionen Menschen geführt, die in der EU und in Moldau Zuflucht suchen.
Am 4. März 2022 hat die EU die Richtlinie über vorübergehenden Schutz aktiviert. Ziel ist es, den Druck auf die nationalen Asylsysteme zu verringern und Vertriebenen EU-weit harmonisierte Rechte zu gewähren. Zu diesen Rechten gehören:
Aufenthalt
Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Wohnraum
Sozialhilfe
medizinische Versorgung
Zugang zu Bildung für Kinder
gesetzliche Vormundschaft für Kinder
Mehr als 4,3 Millionen Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind, genießen vorübergehenden Schutz in der EU.
Die EU stellt den Mitgliedstaaten, die Flüchtlinge aufnehmen, eine dauerhafte finanzielle Unterstützung zur Verfügung, um sicherzustellen, dass sie über ausreichende Mittel verfügen, um den Bedarf an Wohnraum, Bildung und Gesundheitsversorgung zu decken.
Darüber hinaus leistet die EU technische Unterstützung, um die Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Richtlinie über vorübergehenden Schutz zu unterstützen und die Grenzschutzbeamten bei der Bewältigung der Ankunft von Flüchtlingen zu unterstützen.
Im September 2025 erzielt der Rat Einvernehmen über einen gemeinsamen Rahmen, mit dem die dauerhafte Rückkehr und die Wiedereingliederung vertriebener Ukrainerinnen und Ukrainer in der Ukraine gewährleistet wird, sofern die Umstände dies zulassen, sowie einen schrittweisen Übergang zu einem anderen Aufenthaltsstatus für jene, die darauf Anrecht haben.
Ermittlungen und Strafverfolgung in Bezug auf Kriegsverbrechen
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine gibt es zahlreiche Berichte, die darauf schließen lassen, dass in der Ukraine Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen begangen wurden und werden.
Die EU-Führungsspitzen haben Russlands willkürliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung und zivile Infrastrukturen wiederholt verurteilt und bekräftigt, dass das humanitäre Völkerrecht geachtet werden muss.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten unterstützen die Ukraine uneingeschränkt dabei, dafür zu sorgen, dass diejenigen, die für die furchtbaren Gräueltaten verantwortlich sind, vor Gericht gestellt werden. Die EU hat diesbezüglich eine Reihe von Maßnahmen ergriffen.
Sondergerichtshof für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine
Am 9. Mai 2025 haben die EU, der Europarat, die Ukraine und eine internationale Koalition von Staaten die Einrichtung eines Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine gebilligt.
Der Gerichtshof wird befugt sein, Ermittlungen gegen Angehörige der russischen politischen und militärischen Führung zu führen, die die größte Verantwortung für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine tragen. . Die Einrichtung des Gerichtshofs wird auf eine Vereinbarung zwischen der Ukraine und dem Europarat gestützt sein.
Internationaler Strafgerichtshof
Im März 2022 haben alle EU-Mitgliedstaaten zusammen mit anderen Partnerländern beschlossen, gemeinsam den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) mit der Lage in der Ukraine zu befassen.
Neben den Ermittlungen des Chefanklägers des IStGH hat auch die Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine Ermittlungen eingeleitet, und die Behörden mehrerer Mitgliedstaaten haben nationale Ermittlungen eingeleitet.
Eurojust
Nur drei Wochen nach der groß angelegten Invasion Russlands in die Ukraine hat die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe zur Ermittlung mutmaßlicher Kernverbrechen des Völkerstrafrechts in der Ukraine unterstützt.
Um die Ermittlungen und die Strafverfolgung dieser Straftaten weiter zu unterstützen, hat der Rat im Mai 2022 neue Vorschriften angenommen, die es Eurojust ermöglichen,
- Beweise für Kriegsverbrechen, einschließlich Satellitenbilder, Fotos, Videos, Tonaufzeichnungen, DNA-Profile und Fingerabdrücke, zu speichern und zu sichern,
- diese Beweismittel zu verarbeiten und zu analysieren und sie an die zuständigen nationalen und internationalen Behörden weiterzugeben.
Bei Eurojust ist ferner das Internationale Zentrum für die Strafverfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine mit Sitz in Den Haag angesiedelt. Ziel des Zentrums ist es, die Ermittlungen zu Russlands Verbrechen der Aggression zu koordinieren und den Fallaufbau für künftige Gerichtsverfahren zu erleichtern.
- Eurojust und der Krieg in der Ukraine (Website)
- Internationales Zentrum für die Strafverfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine (Website)
EUAM Ukraine
Im April 2022 hat der Rat das Mandat der Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) geändert. Die neuen Vorschriften erlauben es der Mission, den ukrainischen Behörden strategische Beratung und Schulungen anzubieten, um die Ermittlungen und die Strafverfolgung in Bezug auf jegliche internationale Verbrechen zu erleichtern.
Die EUAM Ukraine kann den ukrainischen Behörden außerdem Mittel und Ausrüstung spenden und arbeitet eng mit dem Internationalen Strafgerichtshof und Eurojust zusammen.
- EUAM Ukraine: Rat erweitert Mandat auf Unterstützung für Ermittlungen und Strafverfolgung internationaler Straftaten (Pressemitteilung, 13. April 2022)
- EUAM Ukraine (Website)
Beratungsgruppe für Gräuelverbrechen
Im Mai 2022 haben die EU, die Vereinigten Staaten und das Vereinigte Königreich die Einsetzung der Beratungsgruppe für Gräuelverbrechen (Atrocity Crimes Advisory Group – ACA) verkündet. Sie soll die Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine bei ihren Ermittlungen und bei der Strafverfolgung von Verbrechen im Zusammenhang mit dem Konflikt unterstützen.
Die Beratungsgruppe unterstützt die derzeitigen Bemühungen der EU, der USA und des Vereinigten Königreichs, die Rechenschaftspflicht für Gräuelverbrechen im Kontext des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine zu verstärken.
Wiederaufbau der Ukraine
Für den Wiederaufbau der Ukraine nach dem Krieg bedarf es erheblicher globaler finanzieller Anstrengungen. Der Wiederaufbau wird von den ukrainischen Behörden in enger Partnerschaft mit der EU und wichtigen Partnern wie der G7, der G20, anderen Nicht-EU-Ländern, internationalen Finanzinstitutionen und internationalen Organisationen geleitet werden.
Im Februar 2024 einigte sich die EU auf die Einrichtung der Ukraine-Fazilität, eines EU-Instruments, mit dem vorhersehbare finanzielle Unterstützung bereitgestellt wird, um die Ukraine im Zeitraum 2024-2027 bei der Erholung, beim Wiederaufbau und bei der Modernisierung zu unterstützen. Die Fazilität ist mit insgesamt 50 Mrd. € ausgestattet.
Im Januar 2023 wurde die Geberplattform für die Ukraine ins Leben gerufen, um die kurz- und langfristige Unterstützung der ukrainischen Wirtschaft durch internationale Geber und Finanzinstitutionen zu koordinieren. Mit der Plattform soll sichergestellt werden, dass die Unterstützung in kohärenter, transparenter und nachvollziehbarer Weise geleistet wird.
Energie, Infrastruktur und Konnektivität
Energieversorgungssicherheit
Seit Beginn der militärischen Aggression Russlands hat Russland systematisch die Energieinfrastruktur der Ukraine ins Visier genommen, wodurch nunmehr die Stromversorgung für Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer in nur eingeschränktem Maße möglich ist und teilweise ganz ausfällt. Während die Angriffe in den Jahren 2022 und 2023 hauptsächlich auf Stromtransporteinrichtungen abzielten, waren die Angriffe im Jahr 2024 stärker auf Stromerzeugungsanlagen gerichtet.
Die Hälfte der Energieinfrastruktur der Ukraine wurde zerstört; dies hat seit der groß angelegten Invasion bei der Energieerzeugung zu einem Verlust von 24,5 GW geführt, d. h. einem Verlust von 68 % der Vorkriegskapazität des Landes.
Bislang hat die EU der Ukraine rund 2 Mrd. € zur Unterstützung ihrer Energieversorgungssicherheit zur Verfügung gestellt, hauptsächlich über den Fonds zur Unterstützung des Energiesektors in der Ukraine und das EU-Katastrophenschutzverfahren. Die Kommission unterzeichnete im August 2025 eine Garantievereinbarung mit der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, durch die 500 Mio. € zur Unterstützung der Energieversorgungssicherheit der Ukraine mobilisiert werden.
Diese Mittel werden verwendet, um
- Kraftwerke und Netze wieder instand zu setzen sowie mehr Gerät bereitzustellen, womit 15 % des Bedarfs der Ukraine gedeckt wird
- die Stromexporte der EU auf 2 GW zu erhöhen, wodurch 12 % des Bedarfs der Ukraine gedeckt werden
- die dezentrale Stromerzeugung zu fördern, u. a. durch die Lieferung von Solarpaneelen an Krankenhäuser
Im März 2022 wurde das ukrainische Energienetz mit dem kontinentaleuropäischen Netz synchronisiert. Die EU unterstützt weiterhin den Energiesektor der Ukraine, indem sie den Umkehrfluss von Gas in das Land sicherstellt. Die Ukraine wird auch die gemeinsame Beschaffung – mit der EU – von Gas, Flüssigerdgas (LNG) und Wasserstoff nutzen können.
Darüber hinaus hat die EU der Ukraine Tausende von Stromgeneratoren, Millionen LED-Lampen und andere Ausrüstung zur Verfügung gestellt.
Infrastruktur und Konnektivität
Im Juni 2023 unterzeichneten die EU und die Ukraine ein Abkommen über die Assoziierung der Ukraine mit der Fazilität „Connecting Europe“. Dies ermöglicht es ukrainischen Projektträgern, EU-Mittel in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales zu beantragen und so die Konnektivität der Ukraine mit ihren Nachbarn in der EU weiter zu verbessern.
Die Ukraine nimmt auch an „Horizont Europa“ und am Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung teil.
Ab dem 1. Januar 2026 wird die Ukraine in das Gebiet integriert, in dem „Roaming zu Inlandspreisen“ möglich ist, und somit von den EU-Roamingvorschriften profitieren. Die ukrainischen Bürgerinnen und Bürger in der EU und die EU‑Bürgerinnen und ‑Bürger in der Ukraine werden somit Anrufe tätigen, Nachrichten versenden und mobile Daten verwenden können, ohne dass zusätzliche Gebühren anfallen.
Derzeit wird durch eine freiwillige Vereinbarung zwischen den Telekommunikationsbetreibern in der EU und in der Ukraine gewährleistet, dass die europäische und die ukrainische Bevölkerung von Anrufen, Nachrichten und Daten zu erschwinglichen und niedrigen Preisen profitieren können. Diese Vereinbarung wurde im April 2022 geschlossen und wird bis Ende 2025 ihre Gültigkeit behalten.
Schutz von Kindern
Hunderttausende Kinder, darunter Waisen und Heimkinder, sind vor dem Krieg aus der Ukraine geflohen.
Der Schutz und die Förderung der Rechte des Kindes gehören zu den Prioritäten der EU. Kinderrechte sind Menschenrechte, die in der EU-Charta der Grundrechte verankert sind.
Der Rat hat am 8. Juni 2022 Schlussfolgerungen zur EU-Kinderrechtsstrategie mit besonderem Schwerpunkt auf dem Schutz der Rechte des Kindes in Krisen- und Notsituationen angenommen.
Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sieht der Rat die Notwendigkeit, Kinder in Bezug auf bewaffnete Konflikte und deren Folgen zu schützen. Kinder müssen insbesondere vor Folgendem geschützt werden:
- Rekrutierung durch die Streitkräfte,
- Menschenhandel,
- illegaler Adoption,
- sexueller Ausbeutung,
- Trennung von ihren Familien.
In seinen Schlussfolgerungen vom Juni 2024 hat der Rat seine Besorgnis über die Zunahme von Verletzungen der Rechte von Kindern im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten, die durch die starke Ausbreitung von Kriegen – einschließlich des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine und der rechtswidrigen Deportation und Zwangsumsiedlung ukrainischer Kinder – noch verschärft wird; bekräftigt.
Seit Beginn des Krieges hat die EU 100 Mio. € mobilisiert, um den sicheren Zugang zu Bildung für Kinder in der Ukraine zu unterstützen. Diese Unterstützung wird für den Wiederaufbau von Schulen, die Schaffung eines Lernumfelds, die Sensibilisierung für die Risiken von Minen und psychosoziale Unterstützung für Kinder, Lehrkräfte und Betreuer verwendet. Darüber hinaus hat die EU 1,5 Millionen Schulbücher und mehr als 380 Schulbusse geliefert.
- Kinder und bewaffnete Konflikte: Rat aktualisiert EU-Leitlinien und billigt Schlussfolgerungen (Pressemitteilung, 24. Juni 2024)
- Politische Erklärung zum Schutz der aus der Ukraine vertriebenen Kinder im Zusammenhang mit Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine (27. Juni 2022)
- Rat nimmt Schlussfolgerungen zur EU-Kinderrechtsstrategie an (Pressemitteilung, 9. Juni 2022)
- Flucht aus der Ukraine: Schutz von Kindern (Europäische Kommission)