Dies ist der vierte Misstrauensantrag gegen von der Leyen innerhalb von sechs Monaten.
Eingereicht von Thomas Kolbe

Wann wird endlich jemand austreten aus diesem kriminellen Globalistenverein? Fragt doch mal die Völker… 

Die Initiatoren wechselten zwischen den rechtsgerichteten Gruppierungen „Patrioten für Europa“ und den Europäischen Konservativen und Reformisten (EKR) sowie der linken Parlamentsfraktion „Die Linke“.
Von der Leyen sieht sich weiterhin mit Vorwürfen mangelnder Transparenz während der COVID-Pandemie konfrontiert. Sie wurde zudem wiederholt dafür kritisiert, dass es ihr an demokratischer Legitimität bei den Handelsverhandlungen mit den USA im Namen der EU-Mitgliedstaaten mangelte, sowie für ihren starken Fokus auf die Unterstützung der Ukraine – ein Schwerpunkt, der nach Ansicht von Kritikern auf Kosten der Interessen der EU-Mitgliedstaaten geht.
Parlamentarische Disziplin im Europäischen Parlament
Angesichts des stetig wachsenden Einflusses der konservativen Rechten im Parlament ist von der Leyen zunehmend zur Projektionsfläche für Kritik an der Zentralisierung der politischen Macht in Brüssel geworden. Die Kernfraktionen, die die Kommissionspräsidentin unterstützen – allen voran die EVP (Europäische Volkspartei) unter der Führung des CSU-Politikers Manfred Weber, zusammen mit der S&D-Fraktion, Renew Europe und Teilen der liberalen und grünen Fraktionen – finden es immer schwieriger, sie vor öffentlicher Kritik zu schützen.
Mit jedem öffentlich ausgetragenen Misstrauensvotum schwindet Ursula von der Leyens politische Glaubwürdigkeit weiter. Seit dem Skandal um ihre gelöschten Textnachrichten in der Pfizer-Affäre ist sie geschwächt.
Aus diesem Grund griff der EVP-Fraktionsvorsitzende Manfred Weber im Vorfeld des Misstrauensvotums zu „disziplinarischen“ Maßnahmen und schränkte die Rechte der Mitglieder seiner Parlamentsfraktion im Falle von Gegenstimmen erheblich ein (wie bereits von Tichys Einblick berichtet ).
Neben expliziten Sanktionsdrohungen gegen Andersdenkende deuten Berichte aus Brüssel darauf hin, dass eine interne Kommunikationsstrategie eingesetzt wurde, um die Gruppendisziplin zu stärken. Weber machte wiederholt deutlich, dass er „geschlossene Mehrheiten“ erwarte und bezeichnete abweichende Stimmen als „destruktiv für die politische Mitte“.
Weber betonte außerdem noch einmal, dass die Dissidenten im Auftrag von Wladimir Putin handelten – ein bekanntes politisches Argument, das mittlerweile weitgehend an Wirkung verloren hat.
Mit seinem Führungsstil hat sich der Unionspolitiker als einer der Aushängeschilder eines zunehmend ungezügelten Parteienbündnisses positioniert, das dem wachsenden Wettbewerb aus dem nationalkonservativen Lager mit substanziellen Argumenten scheinbar nichts entgegenzusetzen hat. Ob im Fall des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther und den damit verbundenen Zensurdrohungen oder – wie nun bei Weber – im Umgang der Union mit einer politischen Glaubwürdigkeitskrise und einer Wirtschaftskrise: Oppositionelle Stimmen werden zunehmend unterdrückt. Schritt für Schritt passt sich die Partei einem repressiven System politischer Kontrolle an.
Der von Weber zur Durchsetzung der Fraktionsdisziplin eingeführte Sanktionskatalog umfasste unter anderem den Entzug der Berichterstatterposten. Darüber hinaus wurden die Mitglieder intern mit Nachteilen bedroht, wie dem Verlust der Fraktionsunterstützung in der Ausschussarbeit und einem geringeren Einfluss auf Delegationsentscheidungen, um jeglichen Anreiz für abweichende Meinungen zu beseitigen.
Die Abwesenheit bei Abstimmungen – oder gar die Unterstützung des Misstrauensantrags gegen von der Leyen – sollte auch den Ausschluss von Delegationsreisen und internen Arbeitsgruppen zur Folge haben. Die EVP-Führung betrachtete die Abwesenheit als besonders kritisch, da sie als politisches Statement – eine implizite Ablehnung der Fraktionsführung und ihrer strategischen Linie – interpretiert werden konnte.
Ausgrenzung der Gewissensfreiheit
Mit diesem Ansatz fördert Weber die politische Ausgrenzung von Andersdenkenden – frei gewählten Abgeordneten, die nach ihrem Gewissen abstimmen. Kritiker sehen darin nicht nur ein Mittel zur Förderung der Parteikonformität, sondern eine strukturelle Aushöhlung des Prinzips des freien Mandats im Europäischen Parlament, insbesondere angesichts der Tatsache, dass das Parlament ohnehin nur über wenige unabhängige Initiativrechte verfügt.
Formal bleibt das Mandat frei; in der Praxis jedoch entwerten Webers Maßnahmen es erheblich. Als „unerwünscht“ eingestufte Mitglieder riskieren nicht nur politische Isolation, sondern auch den Verlust realer Möglichkeiten, die Politik im EU-Parlament mitzugestalten. Dies schwächt ihr Mandat weit über symbolische Sanktionen hinaus.
Dieses Vorgehen folgt einem Muster, das Weber in früheren Abstimmungen zunehmend verschärft hat. Schon bei früheren Misstrauensanträgen drohte er Andersdenkenden mit nachträglichen Sanktionen in disziplinarischem Ton. Frühere Abstimmungen – etwa im Oktober oder Juli – zeigten bereits, dass EPP-Mitglieder, die zu wichtigen Kommissionsentscheidungen eine vorsichtigere oder kritischere Haltung einnahmen, unter Beobachtung gerieten. Im Einklang mit seiner Strategie ging Weber energisch gegen jede Abweichung vor, um das einheitliche politische Bild der EPP zu wahren.
Dieses Verhalten ist nicht nur unethisch und aus parlamentarischer Sicht unehrlich, sondern schadet auch dem Europäischen Parlament selbst erheblich. Das Parlament – ohnehin ein repräsentatives Organ ohne eigenes Initiativrecht – verliert durch Webers Maßnahmen weiter an Ansehen. Es erscheint zunehmend als demokratisches Feigenblatt für eine technokratisch agierende Kommission, die sich unter dem Deckmantel der parteiinternen Disziplin immer weiter von demokratischen Prinzipien entfernt.

