Die Proben sind entnommen und im Labor gelandet,
3 Minikameras montiert
und nun Glück auf für die Trulla
genieß den Spaziergang, später gibts nur noch 1 Stunde Hofgang
Hoffentlich hat sie genug geerbt vom Erbonkel
denn ich gehe nicht nur gegen diese Geheimdienste und Natoschergen vor sondern AUCH gegen eine Privatperson
Betroffene, die durch eine vorsätzliche Gewalttat eines Geheimdienstes geschädigt wurden, können unter Umständen einen Anspruch auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), nun SGB XIV, haben.
Dies beinhaltet die Finanzierung von Heilbehandlungen, Verdienstausfall oder eine einmalige Abfindung.
Neben diesen individuellen Ansprüchen besteht in Deutschland auch die Möglichkeit,
bei extremistischen oder terroristischen Taten eine Härtefallleistung beim Bundesamt für Justiz zu beantragen.
Ich komm doch noch zu meinem Haus in Tirol
