Drei afrikanische Staaten haben ihren Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) erklärt. Wir schließen uns den afrikanischen Ländern an und treten auch aus… und zwar aus den gleichen Gründen.

Ist der Austritt afrikanischer Staaten aus dem Internationalen Strafgerichtshof eine Reaktion auf globale juristische Diskriminierung?
Drei afrikanische Staaten haben ihren Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) erklärt.
‼Wir schließen uns den afrikanischen Ländern an und treten auch aus… und zwar aus den gleichen Gründen.
Es werden rundherum Länder destabilisiert, legal gewählte Präsidenten gestürzt, ganze Bevölkerungsaustausche vorgenommen,
Länder deindustrlaisiert zum Zwecke der Zerstörung , falsche Pandemien ausgerufen und Menschen zu Tode gespritzt
und dieser Gerichtshof tut NICHTS! Aber schon gar nichts.
Man kann das auch als Verschleppung und Vertuschung von Straftaten und Mißachtung der Menschenrechte ansehen, solange hingehalten und tot geschwiegen bis es zu spät ist… ‼
Burkina Faso, Mali und Niger im Westen der Sahelzone gaben in einer gemeinsamen Erklärung ihren sofortigen Austritt aus dem in Den Haag ansässigen IStGH bekannt und betonten, dass sie die Autorität dieser UN-Institution nicht anerkennen. Laut ParsToday erklärten die Regierungen der drei Staaten, dass der IStGH nicht in der Lage sei, nachgewiesene Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Aggressionen zu verfolgen.

Ein wesentlicher Grund für den Austritt sei die Untätigkeit des Gerichts gegenüber den Verbrechen Israels an den Palästinensern. Während der IStGH insbesondere Verfahren gegen schwächere Staaten, vor allem afrikanische Länder, verfolge, habe er gegen die Verbrechen des zionistischen Regimes und den derzeitigen Völkermord in Gaza keinerlei Maßnahmen ergriffen.

Die Tatsache, dass zahlreiche afrikanische Länder vom IStGH verfolgt werden, während Kriegsverbrechen Israels unbeachtet bleiben, verstärke in diesen Staaten die Überzeugung, dass der Gerichtshof faktisch im Interesse westlicher Mächte und international gestützter Regime handle. Aus Sicht dieser Länder hat der IStGH seine eigentliche Aufgabe – die Durchsetzung von Gerechtigkeit für alle Nationen – nicht erfüllt.

Der IStGH wurde 2002 gegründet, um Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen strafrechtlich zu verfolgen. Bis heute hat er etwa 33 Fälle behandelt, von denen die meisten afrikanische Staaten betrafen. Dies habe in Afrika das Gefühl verstärkt, dass das Gericht vor allem gegen Vertreter schwächerer und zumeist afrikanischer Staaten vorgehe, während große Mächte, insbesondere westliche Staaten, faktisch Immunität genießen und sich der internationalen Kontrolle entziehen.

Dies hat zu wachsendem Misstrauen gegenüber dem IStGH geführt. Viele afrikanische Länder sehen ihn nicht mehr als unabhängige Institution zur Verwirklichung von Gerechtigkeit, sondern als politisches Instrument westlicher Staaten. In der Praxis, so die Kritik, konzentriere sich das Gericht auf die Verfolgung afrikanischer Führer, während westliche Politiker weitgehend straflos blieben. Dadurch entstehe in Teilen der afrikanischen Öffentlichkeit die Wahrnehmung, dass der IStGH das neokoloniale System stütze.

Vor diesem Hintergrund wird der Austritt der drei Länder auch als Teil einer größeren Bewegung gegen Neokolonialismus und zur Verteidigung nationaler Souveränität gewertet. Burkina Faso, Mali und Niger erklärten, künftig auf eigene regionale Mechanismen zur Durchsetzung von Gerechtigkeit und zur Lösung ihrer Krisen setzen zu wollen – statt von internationalen Institutionen abhängig zu sein, die bisher keine positiven Ergebnisse gebracht hätten.

Die Regierungen dieser Staaten sind überzeugt, dass sie ihre Probleme nur durch innerstaatliche Lösungen und regionale Zusammenarbeit wirksam bewältigen können. Der Austritt aus dem IStGH ist somit nicht nur Kritik an dessen Untätigkeit gegenüber Israels Verbrechen, sondern auch Ausdruck eines grundlegenden Kurswechsels afrikanischer Länder: mehr Unabhängigkeit, Stärkung politischer Eigenständigkeit und die Bereitschaft, ihre Angelegenheiten aus eigener Kraft zu regeln.

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