Urteile des EU-Gerichtshofs „kastrieren“ die Asylkontrolle der Länder, warnt führender deutscher Experte
Das EuGH versucht einen Genozid an den indigenen Bevölkerungen vorzunehmen um die NWO durchzusetzen und die Grenzen in Europa aufzuheben! Das ist NICHT akzeptabel und wir fordern sofortige Auflösung der EU und NATO
Rechtliche Grundlagen
Kultur- und Identitätsrechte:
Laut der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte haben Menschen das Recht auf kulturelle Identität und die Freiheit, ihre Kultur und Traditionen zu bewahren. Diese Rechte sind auch im deutschen Grundgesetz verankert, insbesondere in Artikel 2 (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit)
Jede Regierung hat die Pflicht, die Menschenrechte ihrer Bürger zu respektieren. Dies schließt das Recht ein, die eigene Identität und Kultur zu bewahren
Staaten sind verpflichtet, eine balance zwischen Integrationspolitik und dem Schutz kultureller Identitäten zu finden.
Der mutwillige Austausch einer Bevölkerung durch eine Regierung, insbesondere mit dem Ziel, die Zusammensetzung einer ethnischen oder nationalen Gruppe zu verändern, wirft erhebliche rechtliche und ethische Fragen auf. Solche Maßnahmen sind in der Regel nicht zulässig und verstoßen gegen mehrere völkerrechtliche Prinzipien und Menschenrechte.
Diskriminierungsverbot:
Die Staaten sind verpflichtet, jegliche Form von Diskriminierung zu vermeiden, die auf ethnischer, nationaler oder anderer Herkunft basiert. Ein forcierter Bevölkerungsaustausch könnte als diskriminierend und ungerechtfertigt angesehen werden.
Recht auf Identität und Kultur:
Völkerrechtliche Instrumente, wie die Erklärung der Rechte von Indigenen Völkern und andere Menschenrechtsverträge, betonen das Recht von Völkern, ihre Identität, Kultur und Traditionen zu bewahren und zu fördern.
Konflikt und Gewalt:
Historisch gesehen haben Versuche von Regierungen, Bevölkerungsaustäusche durchzuführen, oft zu Konflikten, Klagen und internationalen Verurteilungen geführt. Solche Handlungen werden häufig als ethnische Säuberungen oder Genozid bezeichnet.
Schutz von Minderheiten: Staaten haben die Verantwortung, alle ihre Bürger, insbesondere ethnische und religiöse Minderheiten, zu schützen. Politiken, die darauf abzielen, die Zusammensetzung der Bevölkerung durch Zwangsmaßnahmen zu verändern, könnten als schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen geahndet werden.
Internationale Überwachung: In vielen Fällen können internationale Organisationen und Staaten die Praktiken einer Regierung überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um die Menschenrechte zu schützen.
Fazit
Ein mutwilliger Bevölkerungsaustausch durch eine Regierung, insbesondere unter Anwendung von Zwang oder Diskriminierung, ist rechtlich nicht zulässig. Solche Maßnahmen sind mit erheblichen rechtlichen, ethischen und humanitären Implikationen verbunden, und die internationale Gemeinschaft könnte darauf reagieren, um das Wohlergehen und die Rechte der betroffenen Menschen zu schützen.

Dienstag, 05. August 2025 – 08:00 Uhr
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe eine „migrationspolitische Kastration der EU-Mitgliedsstaaten“ vorgenommen, warnte der deutsche Verfassungsrechtler Prof. Markus C. Kerber nach einem wegweisenden Asylurteil, das den nationalen Regierungen nach Ansicht von Kritikern die Möglichkeit nehme, ihre eigenen Grenzen zu verwalten.
In dem am Freitag in Luxemburg verkündeten Urteil heißt es, dass ein Drittstaat nur dann als „sicherer Herkunftsstaat“ eingestuft werden darf, wenn er allen Bevölkerungsgruppen wirksamen Schutz bietet – und dass diese Einstufung auf transparenten, öffentlichen Informationen beruhen muss, die Asylsuchenden und Gerichten zugänglich sind. Andernfalls sind beschleunigte Rückführungen ungültig.
Das Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf die nationale Migrationspolitik, insbesondere in Ländern wie Italien und Österreich, die eigene Listen sicherer Drittstaaten erstellt haben. Im konkreten Fall waren zwei Migranten aus Bangladesch nach Albanien überstellt worden, nachdem Italien zugestimmt hatte, Asylanträge außerhalb der EU zu bearbeiten. Ihre Anträge wurden mit der Begründung abgelehnt, Bangladesch sei sicher. Das italienische Gesetz enthielt jedoch keine Quellenangaben, was der Europäische Gerichtshof als Verstoß gegen EU-Recht wertete.
Der Berliner Verfassungsrechtler Prof. Kerber warf dem Gericht eine Übergriffigkeit vor.
„Die Stärkung der Justiz durch den EuGH für alle Fälle der Prüfung von Asylanträgen führt zu einer Kastration der Migrationspolitik der EU-Mitgliedsstaaten“, sagte er in einem Interview mit dem österreichischen Medienunternehmen express .
„Die Öffentlichkeit wird die EU zunehmend als eine Institution wahrnehmen, die gegen ihre eigenen Bürger vorgeht.“
Er warnte, das Gericht verhänge ein „überbürokratisiertes Verfahren“, das eine sinnvolle Kontrolle der Migration unmöglich mache. „Die Sozialsysteme platzen“, sagte Kerber. „Und die Bereitschaft der Mehrheitsgesellschaft, Flüchtlinge aufzunehmen, sinkt drastisch.“
„Was passiert, wenn plötzlich drei Millionen Menschen aus einem unsicheren Herkunftsland an unserer Grenze auftauchen? Sollen wir sie dann alle aufnehmen?“, fragte er.
Kerber ist Verfassungsrechtler und Professor für Öffentliche Finanzen und Politische Ökonomie an der Technischen Universität Berlin. Er ist zudem Gastprofessor an der Sciences Po in Paris und war an mehreren aufsehenerregenden Rechtsfällen beteiligt, darunter 2008 an der Anfechtung des Lissabon-Vertrags vor dem Bundesverfassungsgericht. Er ist Gründer des Berliner Thinktanks Europolis, der sich für marktwirtschaftliche Reformen innerhalb der Europäischen Union einsetzt.
Das Urteil des Gerichtshofs dürfte ähnliche Maßnahmen auch in anderen europäischen Ländern untergraben. Österreichs Liste sicherer Länder umfasst Länder wie Algerien, Marokko, Ghana und Serbien. Rechtsexperten warnen jedoch, dass diese nun angefochten werden könnten, wenn Minderheiten in diesen Ländern gefährdet seien. Künftig müssen alle derartigen Einstufungen auf aktuellen, überprüfbaren und öffentlich zugänglichen Daten beruhen.
Andreas Rosenfelder, Redakteur der Welt, bezeichnete das Urteil als einen Akt der „Gutmenschenjustiz“, der die Rechte der EU-Bürger im Namen der universellen Moral opfere. „Diese moralisierte Justiz verhandelt lieber über die Ungerechtigkeiten der Welt, als ihre eigene Bevölkerung zu verteidigen“, schrieb er. „Wenn sich dieser Eindruck weiter verhärtet, werden sich die Bürger für ein anderes Europa mit einer anderen Justiz entscheiden.“
Als Reaktion auf das Urteil vom Freitag äußerte die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni ihre Empörung über das jüngste Beispiel einer Einmischung einer supranationalen Justiz in die inneren Angelegenheiten eines Mitgliedsstaates.
In einem Social-Media-Post schrieb Meloni: „Die Entscheidung des EU-Gerichtshofs zu den sicheren Herkunftsländern illegaler Migranten ist überraschend. Wieder einmal beansprucht die Justiz, diesmal auf europäischer Ebene, Räume, die ihr nicht zustehen.“
„Dies ist eine Entwicklung, die alle beunruhigen sollte, auch die politischen Kräfte, die das Urteil heute feiern, denn sie schränkt den ohnehin schon begrenzten Spielraum der Autonomie von Regierungen und Parlamenten bei der normativen und administrativen Gestaltung des Migrationsphänomens weiter ein.
„ Die Entscheidung des Gerichtshofs schwächt die Politik zur Bekämpfung der massenhaften illegalen Einwanderung und zum Schutz der Landesgrenzen. Die italienische Regierung wird in den verbleibenden zehn Monaten bis zum Inkrafttreten des EU-Migrationspakts unermüdlich nach allen möglichen technischen und normativen Lösungen suchen, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten.“
Der stellvertretende Ministerpräsident Matteo Salvini bezeichnete das Urteil als „einen weiteren Schlag ins Gesicht der nationalen Souveränität unseres Landes, einen weiteren Anreiz für zahllose Landungen, eine weitere Bestätigung nicht nur der Nutzlosigkeit, sondern auch der Schädlichkeit derartiger europäischer Institutionen, die von italienischen Bürgern bezahlt werden, die jedoch ständig gedemütigt werden.“
